Heilmittelwerberecht in Patientennewslettern: fünf wiederkehrende Stolperstellen
Ein Patientennewsletter wirkt nahbar. Genau deshalb rutschen Formulierungen hinein, die in Printanzeigen längst gestrichen würden: Superlative, Vorher-Nachher ohne Kontext, oder Zitate, die wie Heilversprechen klingen.
Die erste Stolperstelle sind Überschriften. „Endlich schmerzfrei“ mag emotional wirken, bleibt aber riskant, wenn keine klar abgegrenzte, belegbare Information folgt. Besser: konkrete Angebote wie Sprechzeiten, Vorsorgefenster oder neue Sprechstundenmodelle.
Zweitens: Bilder von Behandlungen. Nicht jedes Foto aus dem OP-Bereich ist für den Verteiler geeignet — weder aus Datenschutz- noch aus Wahrnehmungssicht. Neutralere Aufnahmen von Beratungsräumen oder dem Team wirken oft glaubwürdiger.
Drittens: Weiterleitungsbitten. „Teilen Sie diesen Tipp mit Freunden“ kann in Kombination mit Behandlungsaussagen wie Werbung gelesen werden. Eine sachliche Einladung zur Terminvereinbarung reicht.
Viertens und fünftens: fehlende Absenderklarheit und veraltete Impressumsangaben im Footer. Wer Newsletter für Marketing im Gesundheitswesen einsetzt, sollte Freigabewege mit der ärztlichen Leitung fest verankern — bevor der Versandbutton gedrückt wird.